Steuern sparen mit Computer, Drucker und Co.

Technische Geräte wie Fernseher, Computer oder Spielekonsolen sind heutzutage dank der vielfältigen Möglichkeiten zum Sparen und Preisvergleich von hochwertigen Markenherstellern gar nicht mehr so teuer. Was viele Verbraucher jedoch nicht wissen: Handys, Computer und Co. können sogar steuerliche Vorteile bringen. Wer als Arbeitnehmer privat angeschaffte IT-Geräte wie PC, Handy oder Software auch für die berufliche Arbeit nutzt, kann einen Teil der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen.

Viele Verbraucher sind sich gar nicht darüber im Klaren, welche vielfältigen Sparmöglichkeiten ihnen eigentlich offen stehen. Denn nicht nur die Nutzung von Online-Vergleichsrechnern und Portalen, die Gutscheine und Rabatte anbieten, macht sich bezahlt, sondern auch eine sorgsam ausgefüllte Steuererklärung. Denn privat angeschaffte IT-Geräte können beim Finanzamt geltend gemacht werden, sofern sie auch regelmäßig für berufliche Zwecke genutzt werden. Gleiches gilt für Telefon- und Internetanschlüsse. Sogar IT-Weiterbildungen lassen sich von der Steuer absetzen, wenn sie bei der Besteuerung pauschal als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Berufliche Nutzung zahlt sich aus

Werden privat gekaufte Computer, Handys oder Software in "erheblichem Umfang" für den Beruf genutzt, dann können die Anschaffungskosten unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Maßgeblich ist für das Finanzamt dabei der Umfang der beruflichen Nutzung dieser Geräte. Für den Nachweis muss eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Liegen die Anschaffungskosten über der Grenze von 410 Euro, dann werden sie nicht auf einen Schlag geltend gemacht, sondern über drei Jahre verteilt.

Ähnlich wie bei der Anschaffung technischer Geräte können auch die Gebühren für berufliche Telefongespräche und die Internetnutzung zu Berufszwecken beim Finanzamt abgesetzt werden. Ohne Nachweis übernimmt das Finanzamt in solchen Fällen bis zu 20 Prozent der finanziellen Aufwendungen für Telefon und Internet, die pauschal als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Wer mehr von seinen Telefon- und Internetkosten zurückerstattet bekommen möchte, sollte mindestens drei Monate lang die Nutzung dokumentieren, zum Beispiel durch einen Einzelverbindungsnachweis aller geführten Telefongespräche.

Finanzamt zahlt auch berufsrelevante Schulungen

Auch die finanziellen Aufwendungen für Weiterbildungen wie Computerkurse oder Schulungen für bestimmte Software können von der Steuer abgesetzt werden. Sie werden vom Finanzamt in vollem Umfang als Werbungskosten anerkannt. Nachweisen muss der Steuerzahler dazu lediglich, dass der absolvierte Kurs mit der eigenen beruflichen Tätigkeit in Verbindung steht. Das kann zum Beispiel mit einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers nachgewiesen werden, aus der der berufliche Anlass der Weiterbildung hervorgeht. Neben den Gebühren für den Kurs können auch die Fahrtkosten sowie die finanziellen Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung am Ort der Schulung von der Steuer abgesetzt werden. Selbst die Reisekosten zu einer IT-Messe können geltend gemacht werden, sofern der Messebesuch aus beruflichen Gründen erfolgt ist.